Haushaltsengel Oldenburg - wissenwertes und aktuelles


hendrik schuett Haushaltshilfe bei Schwangerschaft, Entbindung oder Krankenhausbehandlung
- Unter Umständen übernimmt Ihre Krankenkasse die kompletten Kosten für eine Haushaltshilfe. Wenn Sie schwanger sind oder eine Krankenhausbehandlung ansteht, haben Sie gute Chancen auf eine Kostenübernahme. Ansprechpartner dafür ist Ihr behandelnder Arzt.

Ein Antragsformular für die AOK finden Sie hier.

Informationen für Versicherte der HKK finden Sie hier.

Informationen für Versicherte der KKH-Allianz finden Sie hier.

Informationen für Versicherte der HEK finden Sie hier.

Informationen für Versicherte der Techniker Krankenkasse finden Sie hier.

Für Versicherte der Barmer gibt es das Formular hier.

Aufwendungen für Haushaltshilfen / Putzfrauen von der Steuer absetzen
- Seit dem 1.1.2009 sind nach dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen alle haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich abzugsfähig. Die Förderung wurde deutlich ausgeweitet auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro, höchstens aber 4.000 Euro pro Jahr. Beispiel: Wer im Jahr 2009 insgesamt 20.000 Euro für eine Haushaltshilfe bezahlt, kann dann 20 Prozent der Kosten von der Steuer abziehen, bis maximal 4.000 Euro.

Gutschein verschenken
- Verschenken Sie Freizeit und Erholung. Mit einem Gutschein von den Haushaltsengeln Oldenburg liegen Sie immer richtig. Ob Grundreinigung des Hauses oder der Wohnung, Fenster putzen, Gardinen waschen, Bügeln oder was immer sonst im Haushalt erledigt werden soll. Der Geschenk-Gutschein für haushaltsnahe Dienste ist ein Geschenk, das sicher in Erinnerung bleiben wird.

Was können wir für Sie tun?

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Kontakt

Haushaltsengel Oldenburg
Inhaber
H. Schütt

Ziegelhofstraße 18
26121 Oldenburg


Telefon
0441 - 18 19 300

Mobil
0176 - 64 35 07 70

Fax
0441 - 99 8 77 11

E-mail:
info@diehaushaltsengel.de









diehaushaltsengel - Hendrik Schütt





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